Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Suche
Close this search box.

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

10. November 2020

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 13.08.2020 (VI R 15/18) entschieden, dass selbst solche Zivilprozesskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind, wenn sie für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland nach