Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 13.08.2020 (VI R 15/18) entschieden, dass selbst solche Zivilprozesskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind, wenn sie für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland nach
10. November 2020
Kategorien
Schlagwörter
Anfechtungsklage
Arbeitsrecht
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigenbedarf
Eigenbedarfskündigung
Eigentümer
Eigentümerversammlung
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Finanzgericht
Immobilie
Isny
Kind
Kindesunterhalt
Kündigung
Mieter
Mieterhöhung
Mietrecht
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reiserecht
Schadensersatz
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urlaub
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Neueste Kommentare