Sind die Kinder privat krankenversichert, muss der Unterhaltsverpflichtete die Kosten hierfür übernehmen. Erhält derjenige, bei dem die Kinder leben, als Beamter deswegen eine höhere Beihilfe zu seiner Krankenversicherung, ist dies nicht auf die Unterhaltspflicht des anderen
28. März 2019
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