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Räumung

Der BGH hat mit Beschluss vom 28.06.2023 – XII ZB 537/22 – klargestellt, dass ein Mieter, dem gekündigt worden ist, sich nicht dazu äußern muss, ob er fristgerecht räumen wird oder nicht. Im entschiedenen Fall verhielt
Das Landgericht Berlin musste sich in einem Urteil damit beschäftigen, ob eine Kündigung gegenüber einem Mieter, welcher eine Wohnung nach dem Tod des Erblassers weiterhin bewohnt, ausreicht, oder ob eine solche Kündigung gegenüber sämtlichen Mietern ausgesprochen