Mit Urteil vom 23.03.2023 hat der BGH (V ZR 67/22) endgültig den Anspruch eines Nachbarn abgewiesen, der einen Kostenvorschuss für die Schadensbeseitigung infolge vom Nachbargrundstück eingedrungener Wurzeln geltend gemacht hatte. Grund ist die Systematik des Gesetzes:
Nachbar
Seit dem 01.12.2020 gilt das WEG in seiner neuen Form. Anders als nach bisheriger Rechtslage sieht das Gesetz vor, dass z. B. Ansprüche gegen Nachbarn der WEG einheitlich von der WEG, diese vertreten durch den Verwalter,
Mit Urteil vom 22.01.2020 (V ZR 12/19) hat der BGH unterstrichen, dass bei einer Klage auf Beseitigung einer Störung der Antrag des Klägers richtig formuliert ist, wenn er zwar das zu erreichende Ziel bestimmt genug benennt,
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