Bei einem Verkehrsunfall trägt grundsätzlich der Geschädigte die Beweislast für den Umfang seines Fahrzeugschadens. Er muss im Streitfall darlegen und nachweisen, dass der Unfall mit dem gegnerischen Fahrzeug an der behaupteten Stelle und zum angegebenen Zeitpunkt
Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß
Beim Verkauf eines Fahrzeugs unter Privatleuten ist der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung zulässig und üblich. Dabei gibt es jedoch rechtliche Grenzen, die beachtet werden müssen. So kann sich der Verkäufer nicht auf einen solchen Gewährleistungsausschluss berufen,
Vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist vom Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn der Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall
Eine Kündigung während der Probezeit kann grundsätzlich ohne Angabe von Gründen erfolgen, da das Kündigungsschutzgesetz in dieser Zeit nicht greift. Während den ersten sechs Monaten der Beschäftigung bedarf es zur Wirksamkeit der Kündigung keinen Grund. Allerdings
Mitarbeiter, die ein vom Arbeitgeber gestelltes Dienstfahrzeug auch privat nutzen dürfen, versteuern diesen geldwerten Vorteil in der Regel nach der sogenannten 1%-Regelung, um kein Fahrtenbuch führen zu müssen. Die gesetzliche Regelung einer solchen Pauschalversteuerung (§ 6
Eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus ist praktisch nicht möglich, weil ein Mitarbeiter nach Ablauf dieser Zeit Kündigungsschutz erhält, sofern der Arbeitgeber „regelmäßig“ mehr als 10 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter hat. Was kann ein solcher Arbeitgeber
Das zum Ende eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber auszustellende Arbeitszeugnis führt in der Praxis häufig zu Konflikten, die ihre Ursache nicht immer nur in der inhaltlichen Beurteilung haben. So müssen sich die Arbeitsgerichte zudem auch mit der
Wird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Diese seit 1.8.2022 geltende Regelung erfolgte
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