Die Leitsätze der Entscheidung BGH, Urt. v. 9.2.2024 – V ZR 6/23, lauten wie folgt: Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sind Binnenstreitigkeiten der WEG zwischen dem Verband der Wohnungseigentümer einerseits und den betroffenen Eigentümern andererseits auszufechten.
Zweier-WEG
Es gibt viele Wohnungseigentümergemeinschaften, die lediglich aus zwei Parteien bestehen. Die Verwaltung wird dort oft von den Parteien gemeinsam oder von einer Partei ausgeführt. Sollte jedoch diese Verwaltung nicht zur Zufriedenheit erfolgen oder sollte es zu
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