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Wohnungseigentümergemeinschaft

Seit Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist eindeutig geregelt, dass der Verwalter die Gemeinschaft vertritt und, sollte es keinen Verwalter geben, alle Miteigentümer zusammen die WEG vertreten (einstimmig). Nicht ausdrücklich geregelt ist hingegen der Fall, dass
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ließ sich durch Beschluss die Ansprüche der Wohnungseigentümer zur Ausübung übertragen und wollte nun dem Mieter/Betreiber einer Eisdiele die Nutzung als Gastronomiebetrieb untersagen, weil in der Teilungserklärung die Einheit als „Laden“ bezeichnet wurde. Streitig