Mit dieser in der Praxis nicht unbedeutsamen Frage hatte sich das OVG Niedersachsen im Rahmen der Beschlussentscheidung vom 26.01.2022 (1 ME 119/21) zu befassen; dabei ging es um Folgendes: Ein Grundstückseigentümer stellt ein Baugesuch für eine
Widerspruchsverfahren
STRENG VERBOTEN! Erstaunlicherweise kommt es immer wieder vor, dass Architekten Bauherren im Zusammenhang mit Widerspruchsverfahren vertreten. Die Gründe für ein solches – oftmals eigeninitiatives – Vorgehen von Architekten sind vielschichtig. Im Einzelfall mag der befasste Architekt,
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