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Versicherung

Ein Klassiker im Versicherungsrecht sind Schäden durch Waschanlagen. Gerade Anbauteile wie Spoiler reißen immer wieder gerne ab. Betreiber von Waschanlagen haben deshalb meist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Ausschluss für nicht serienmäßige Anbauteile. Diese AGBs hängen
Unvollständige und/oder falsche Angaben in den Antragsunterlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung werden immer wieder zum sprichwörtlichen Bumerang. Böse Zungen könnten behaupten, die Versicherer suchen bei Mitteilung eines Schadensfalls / Versicherungsfalls gezielt nach solchen vermeintlichen Falschangaben. Fakt