Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 07.08.2024 eine versicherungsrechtliche Fragestellung entschieden: Wenn ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig einen Versicherungsfall herbeiführt, darf der Versicherer seine Leistung kürzen – je nach Schwere des Verschuldens. Grobe Fahrlässigkeit setzt einen
Versicherung
Ein Klassiker im Versicherungsrecht sind Schäden durch Waschanlagen. Gerade Anbauteile wie Spoiler reißen immer wieder gerne ab. Betreiber von Waschanlagen haben deshalb meist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Ausschluss für nicht serienmäßige Anbauteile. Diese AGBs hängen
Unvollständige und/oder falsche Angaben in den Antragsunterlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung werden immer wieder zum sprichwörtlichen Bumerang. Böse Zungen könnten behaupten, die Versicherer suchen bei Mitteilung eines Schadensfalls / Versicherungsfalls gezielt nach solchen vermeintlichen Falschangaben. Fakt
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