Die Kündigung von Mietern wegen Eigenbedarf gilt nicht umsonst bei vielen Vermietern und auch deren Anwälten als sicherster Weg, ein Wohnraummietverhältnis zu kündigen. Dass ein Mietverhältnis sich so bis auf wenige Ausnahmen beenden lässt, steht zumeist
Vermieter
Grundsätzlich kann ein bestimmter Zustand ausdrücklich zwischen den Vertragspartner vereinbart werden. Dies ist z.B. immer dann sinnvoll, wenn der Mieter auf einen bestimmter Zustand angewiesen ist oder besonderen Wert legt (Barrierefreiheit). Gibt es keine ausdrückliche Vereinbarung
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ließ sich durch Beschluss die Ansprüche der Wohnungseigentümer zur Ausübung übertragen und wollte nun dem Mieter/Betreiber einer Eisdiele die Nutzung als Gastronomiebetrieb untersagen, weil in der Teilungserklärung die Einheit als „Laden“ bezeichnet wurde. Streitig
Kann ein Vermieter, wenn es in der eigenen Gemeinde keinen Mietspiegel gibt, sich zur Begründung seiner Mieterhöhung auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde stützen und wenn ja, was ist zu beachten? Diese spannende Frage hat der Bundesgerichtshof
In einer aktuellen Entscheidung beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, ob ein Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen kann, wenn ein Mieter teilweise die Tapete abreißt ohne eine neue anzubringen (Urteil vom 21. August 2019, VIII ZR
Gerade bei Eigenbedarfskündigungen wird auf Seiten der Mieter sehr häufig behauptet, dass die Kündigung eine besondere Härte darstelle und deshalb das Mietverhältnis fortzusetzen sei. Ein hohes Alter und/oder eine lange Mietzeit sind dabei häufig als Argument
Bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete spielen sehr häufig auch Wohnungsausstattungen eine Rolle, weil diese im jeweiligen Mietspiegel mit Zu- oder Abschlägen versehen sind. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass es dabei auf
Für die Frage, ob sich ein Mieter auf einen Mangel der Mietsache berufen kann, kommt es aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht auf die Frage darauf an, ob der Mangel den Mieter subjektiv auch beeinträchtigt,
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