Mit dieser Fragestellung war das OLG Karlsruhe befasst. Der Entscheidung des Oberlandesgerichtes vom 17.01.2023 (Az. 12 U 92/22) lag folgendes zugrunde: Der Eigentümer nimmt den Bauherrn des Nachbargrundstückes wegen Beschädigung des Wurzelwerkes seines Walnussbaumes auf Schadenersatz
Verkehrssicherungspflicht
Das Amtsgericht Leutkirch hatte anlässlich einer Klage den Fall zu entscheiden, ob derjenige, der einen Holzstapel mit Metallblechen mit darauf aufgelegten Steinplatten gegen Niederschlag schützt, bei einem Sommergewitter für Schäden an auf dem Nachbargrundstück geparkte Pkw
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