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Rommelspacher Glaser & Partner

Verfahren

Trennen sich Eltern, gibt es oft Auseinandersetzungen um den Umgang mit den gemeinsamen Kindern. Sind die Eltern in einem solchen Fall verpflichtet, sich erst an das Jungendamt zu wenden, ehe sie den Weg zum Gericht antreten?
Neben der Interessenvertretung außergerichtlich und vor Gericht bietet Ihnen unsere Kanzlei auch an, Ihren Konflikt im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu lösen. Auf der neu gestalteten Website www.mediationsweg.de informieren wir Sie ausführlich, in welchen Bereichen ein Mediationsverfahren