Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Vaterschaft

Das 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches enthält neben vielen Regelungen zur Eheschließung, Ehescheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht auch Definitionen zur Abstammung. In § 1592 Ziff. 1 BGB ist geregelt, dass Vater eines Kindes der Mann ist, der zum
Verliebt, verlobt, verheiratet! Oder doch nicht? Für viele Paare ist es nicht selbstverständlich, dass sie trotz gefestigter Beziehung und gegebenenfalls auch schon längerem Zusammenleben die Ehe miteinander schließen wollen. Zahlreiche Lebensformen sind gesellschaftlich und und zum