Viel diskutiert wird im Mietrecht über den Widerspruch der Mieter bei einer Kündigung. Grundsätzlich kann bei einer unzumutbaren Härte der Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses vom Vermieter trotz wirksamer Kündigung verlangen. Aber wann liegt solch eine
unzumutbare Härte
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