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Unternehmer

Mit Urteil vom 22.8.2024 – VII ZR 68/22 hat der BGH entschieden, dass der Besteller eines Werkvertrags, der dem Unternehmer gegenüber wegen eines Mangels die Minderung des Werklohns erklärt hatte, sich hinterher trotzdem umentscheiden und noch
Erwähnenswert ist der neuerliche Beschluss des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2018 (Az. V ZR 153/17), mit welchem der BGH die Rechte der Parteien im „Sachverständigenprozess“ gestärkt hat. Die beiden Leitsätze der Entscheidung lauten: „1. Betrifft