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Unternehmer

Das OLG Braunschweig hatte mit Urteil vom 12. September 2024 (Az. 8 U 14/22) über die Frage zu entscheiden, ob ein Unternehmer berechtigt ist, Restarbeiten einzustellen, wenn der Auftraggeber eine fällige Schlussrechnung nicht begleicht. Ausgangspunkt war
Erwähnenswert ist der neuerliche Beschluss des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2018 (Az. V ZR 153/17), mit welchem der BGH die Rechte der Parteien im „Sachverständigenprozess“ gestärkt hat. Die beiden Leitsätze der Entscheidung lauten: „1. Betrifft