In einer Entscheidung aus dem letzten Monat verpflichtete das Amtsgericht Frankfurt /M. eine Mutter zur Zahlung eines Ordnungsgeldes, weil sie gerichtlich beschlossene Umgangskontakte ihrer Tochter mit dem Vater nicht wahrnahm. AG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2020 – 456 F 5086/20 EAUG
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