Häufig wünschen Erblasser, dass sie mit Ihrem Ehering und/oder einem besonderen Schmuckstück begraben werden. Hierüber entbrannte Streit zwischen einem Testamentsvollstrecker, welcher zugleich Erbe war, und einer weiteren Erbin, welcher aufgrund eines Vermächtnisses der gesamte Schmuck der
Testamentsvollstrecker
Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschl. vom 24.01.2023, Az. I-3 Wx 105/22) beschäftigen. Ein Testamentsvollstrecker ist dazu verpflichtet, für die Erben ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Im konkreten Fall beantragten die Erben den Testamentsvollstrecker
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