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Testament

Grundsätzlich gilt im Erbrecht die Testierfreiheit des Erblassers, welcher die Erbfolge nach seinen eigenen persönlichen Vorstellungen gestalten kann und darf. Im Normalfall ist der Testierfreiheit immer der Vorzug gegeben, diese kann allerdings aufgrund einer sittenwidrigen Anordnung  eingeschränkt sein. Eine
Nach der seit 17.08.2015 anzuwendenden EU-Erbrechtsverordnung richtet sich für alle Todesfälle nach diesem Tag die Bestimmung des materiellen Erbrechts. Nach den einheitlichen Kriterien bestimmt sich, welches Mitgliedsland und welches Recht für Entscheidungen bezüglich des gesamten Nachlasses, unabhängig davon
Dass bei der Erstellung von Testamenten auch immer die steuerliche Seite, insbesondere die erbschaftsteuerliche, betrachtet werden muss, zeigte sich wieder eindringlich an einem aktuellen Fall, welchen das Finanzgericht Münster zu entscheiden hatte (3 K 961/15 Erb). Da