Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Berücksichtigung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs im Rahmen der Erbschaftsteuer hat für die Beratungspraxis große Relevanz. Im vom BFH zu entscheidenden Fall machte der Sohn des verstorbenen Vaters zunächst gegenüber seiner Mutter keinen
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