Die Finanzverwaltung wollte den Verkauf eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensbestuerung unterwerfen. Diesem Ansinnen trat das Finanzgericht Schleswig-Holstein entgegen und gab der Klage eines Steuerpflichtigen statt (Urteil vom 28.07.2021 – 9
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