Bei einer privaten Samenspende können die Beteiligten Vertraulichkeit vereinbaren. Erhebt die alleinerziehende Mutter später Anspruch auf staatliche Leistungen, muss sie unter Umständen den Namen des Vaters nennen, damit er zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden kann. Anderenfalls droht
Samenspende
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