Der BGH hat nun eine von Baurechtlern lang ersehnte Entscheidung getroffen. Mit Urteil vom 22.06.2023 (VII ZR 881/21) entschied der BGH, dass ein selbstständiges Beweisverfahren eine einheitliche sachliche Beendigung findet. Das hat große praktische Auswirkungen: In
Sachverständigengutachten
Vielen Rechtsstreitigkeiten liegen unterschiedliche Auffassungen über technische Fragen/Gegebenheiten zugrunde (Z. B.: Ist ein technischer Mangel gegeben? Was sind die technischen Ursachen eines bestimmten Schadensbildes?). Insofern kommt es häufig zu dem Fall, dass vom Gericht zur Beantwortung
Interessant ist die kürzlich ergangene Entscheidung des OLG Dresden (4. Zivilsenat), Urteil vom 14.09.2021 – 4 U 1771/20. Dieses Urteil erging zwar nicht im Bauprozess, sondern in einem Arzthaftungsverfahren; beiden Verfahren ist aber gemein, dass der
Erwähnenswert ist der neuerliche Beschluss des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2018 (Az. V ZR 153/17), mit welchem der BGH die Rechte der Parteien im „Sachverständigenprozess“ gestärkt hat. Die beiden Leitsätze der Entscheidung lauten: „1. Betrifft
Mit Urteil vom 22.2.2018 – VII ZR 46/17 (Vorinstanz: OLG Düsseldorf) hat der Bundesgerichtshof für einen Paukenschlag im Baurecht gesorgt! Das Urteil selbst ist detailliert formuliert und sehr lesenswert; hier sei in aller Kürze das Wichtigste
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