Die Klärung der Frage, wann die Variationsbreite einer bisherigen Nutzung überschritten und damit baurechtlich genehmigungspflichtig wird, kann im Einzelfall problematisch sein. Mit dieser in praxi nicht seltenen Konstellation hatte sich das OVG Sachsen-Anhalt im Rahmen einer
Nutzungsänderung
Die Kommunen sind in der Pflicht, zumutbare Unterkünfte für den großen Zustrom an Menschen zu schaffen. Dass dies nicht überall reibungslos abläuft, liegt auf der Hand. Dennoch – oder gerade deswegen – müssen die nachbarschützenden Vorschriften
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