Die Verteilung von Kosten in Eigentümergemeinschaften ist ein beliebtes Thema. Nun gibt es Neuigkeiten vom Amtsgericht Ulm zu Doppelparkern. Auch wenn die Mehrfachparker nämlich Gemeinschaftseigentum sind und nur ein Sondernutzungsrecht insoweit besteht, können die Kosten für
Mehrfachparker
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