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Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine bedeutende Änderung im Namensrecht in Kraft. Diese Reform bringt einige wichtige Neuerungen mit sich, die sowohl für Privatpersonen als auch für Familien und Paare von Interesse sind.
Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung soll sicherstellen, dass beide Ehepartner – in der Regel hälftig – vom Altersvorsorgevermögen profitieren. Eine sehr lange Trennungszeit vor der Scheidung kann allerdings dazu führen, dass der Versorgungsausgleich zeitlich begrenzt wird.