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geringfügige Beschäftigung

Minijobs sind Arbeitsverhältnisse, die entweder geringfügig entlohnt (bis 450,00 €/Monat) oder kurzfristig (3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, ab 01.01.2019: 2 Monate oder 50 Arbeitstage), unabhängig vom Verdienst ausgeübt werden können. Nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz