Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Frankfurt

Häufig wünschen Ehegatten, dass nach dem Tod des Erstversterbenen keines der Kinder einen Pflichtteil fordert und der Nachlass dem überlebenden Ehegatten ungeschmälert und ungestört zusteht. Aus diesem Grund werden in Testamenten sog. Pflichtteilsstrafklauseln vereinbart, wonach das