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Elternzeit

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich, was mit ihrem Urlaubsanspruch passiert, wenn sie Elternzeit nehmen. Nach dem Gesetz bleibt der Anspruch auf Erholungsurlaub grundsätzlich bestehen – allerdings kann der Arbeitgeber den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat