Die Wohnungseigentümergemeinschaft ließ sich durch Beschluss die Ansprüche der Wohnungseigentümer zur Ausübung übertragen und wollte nun dem Mieter/Betreiber einer Eisdiele die Nutzung als Gastronomiebetrieb untersagen, weil in der Teilungserklärung die Einheit als „Laden“ bezeichnet wurde. Streitig
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