Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Suche
Close this search box.

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Einkommen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in dieser Woche die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen für das Jahr 2024 veröffentlicht. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebendbedarf des Kindes. Damit dieser Bedarf nicht monatlich neu errechnet werden
Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kinds anzurechnen. Verdient das Kind allerdings so viel, dass es keinen Unterhaltsbedarf mehr gibt, hat es keinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds. Wer das Kindergeld bezieht, darf es behalten.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die ein Auszubildender für sich selbst erhält, sind bis zur Höhe des allgemeinen Einkommensfreibetrages nicht auf Leistungen anzurechnen, die er nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält. Die UVG-Leistungen sind Einkommen i.S.d. Gesetzes