Mit Urteil vom 27.09.2017 – VIII ZR 271/16 hat der BGH nunmehr eine seit Inkrafttreten des neuen Schuldrechts noch nicht abschließend geklärte Frage zur Reichweite von Gewährleistungsausschluss bei Kaufverträgen eindeutig beantwortet: Es war bereits gefestigte höchstrichterliche
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