Die Steuerfreistellung von Erträgen aus PV-Anlagen seit 2022 hat nicht nur positive Auswirkungen. So können ab diesem Zeitpunkt auch keine Ausgaben mehr abgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Mit dieser Problematik musste
Betriebsausgabe
Grundsätzlich können Aufwendungen für einen Firmenwagen steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn dieser privat genutzt wird. Allerdings kann bei unangemessenen, z.B. zu teuren oder ausgefallenen, Fahrzeugen auch ein Abzug versagt werden. Dies entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH).
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