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LArbG Baden-Württemberg Urteil vom 10.02.2021, 4 S 27/20 Sachverhalt:Der Kläger war seit 1995 als Koch bei der beklagten evangelischen Kirchengemeinde beschäftigt. Nach seinem Austritt aus der Kirche am 21.06.2019 kündigte ihn die Beklagte am 21.08.2019 außerordentlich