Häufig werden aus unterschiedlichen Gründen Erbschaften ausgeschlagen, z.B. wegen einer drohenden Erbschaftsteuer oder um eine bestimmte Person zu begünstigen, sog. lenkende Ausschlagung. Die Frage, ob im Falle einer solchen „lenkenden Ausschlagung“, bei der es dem Ausschlagenden
Ausschlagung
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