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Baurecht

Sachverhalt: Um diese Fragestellung ging es anlässlich eines Berufungsverfahrens vor dem OLG Zweibrücken. Der Bauträger hatte sich dem Erwerber gegenüber (im Rahmen eines Bauträgervertrages)  verpflichtet, ein Reihenhaus zu errichten. Der Erwerber wollte für etwaige Änderungen an
Die Problemstellung: Ein Bauunternehmer wurde im Jahr 2015 beauftragt, in ein Wohngebäude Fenster- und Türelemente sowie Rolläden einzubauen. Für die vom Unternehmer eingebauten Rolläden waren weder Herstellererklärungen vorhanden noch lag eine CE-Kennzeichnung vor. Auf der Grundlage
Erwähnenswert ist der neuerliche Beschluss des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2018 (Az. V ZR 153/17), mit welchem der BGH die Rechte der Parteien im „Sachverständigenprozess“ gestärkt hat. Die beiden Leitsätze der Entscheidung lauten: „1. Betrifft