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Rommelspacher Glaser & Partner

Bankrecht

Wer kennt das Problem nicht, Banken akzeptieren eigene Vollmachten nicht. Sie bestehen auf die Unterzeichnung ihrer  hauseigenen Standardformulare. So war es auch in einem Fall vor dem Landgericht Hamburg. Eine Mutter hatte Ihrer Tochter eine Vorsorgevollmacht ausgestellt.