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Arbeitsrecht

Nach § 3 S. 1 MiLoG sind alle individual- oder kollektivvertraglichen Vereinbarungen insoweit unwirksam, als sie den Anspruch auf den Mindestlohn in der Höhe (vgl. § 1 II MiLoG) unterschreiten oder seine Geltendmachung zum maßgeblichen Fälligkeitstermin
Nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichtes (Urteil vom 16.5.2018 – 6 Sa 442/17; 6 Sa 444/17) sind Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die private Mobilfunknummer mitzuteilen. Gegenstand dieses Verfahrens waren die Klagen von zwei Mitarbeitern