Der Bundesfinanzhof musste darüber entscheiden, ob für Erbschaftsteuerschulden eine Beschränkung auf das Nachlassvermögen besteht, § 2059 BGB. Dies wurde in einer Entscheidung vom 04.06.2019 (V II R 16/18) verneint. § 2059 BGB finde auf Nachlassverbindlichkeiten Anwendung,
Rechtsanwalt & Steuerberater Tobias Rommelspacher
Bislang vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers nicht im Rahmen einer Erbschaftssteuererklärung abgezogen werden können. Es handle sich hierbei nicht um Nachlassverbindlichkeiten. Dieser Auffassung wurde nunmehr vom Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Urteil vom
Im Rahmen der Herbst-Information des Haus- und Grundbesitzervereins Ravensburg/Tettnang/Wangen halten die Rechtsanwälte Dr. Boris Mattes und Tobias Rommelspacher am Donnerstag, den 24. Oktober 2019, um 18:30 Uhr im Gemeindezentrum Sankt Ullrich, Karl-Speidel-Straße 11, 88239 Wangen einen Vortrag.
Die Bundesregierung hat nunmehr doch nach langen Beratungen das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus verabschiedet. Dieses ist am 08. August 2019 in Kraft getreten. Danach können in den ersten vier Jahren neben der Regelabschreibung von
Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist das Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2018 auf 6,7 Milliarden € gestiegen. Insgesamt wurden durch die Finanzämter Vermögensübertragungen in Höhe von 84,7 Milliarden € veranlagt. Daran sieht man, dass trotz
Die Erbschaft einer Wohnung oder eines Hauses durch Kinder von ihren Eltern kann unter Umständen steuerfrei sein. Voraussetzung hierfür ist, dass der Erblasser zunächst selbst in der Wohnung wohnte und die Kinder unverzüglich nach dem Erbfall in das sog. Familienheimen
Steuerermäßigungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können nach § 35a Abs. 4 S. 1 EStG nur in Anspruch genommen werden, wenn die Handwerkerleistung in einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird. Diese
Grundsätzlich gilt im Erbrecht die Testierfreiheit des Erblassers, welcher die Erbfolge nach seinen eigenen persönlichen Vorstellungen gestalten kann und darf. Im Normalfall ist der Testierfreiheit immer der Vorzug gegeben, diese kann allerdings aufgrund einer sittenwidrigen Anordnung eingeschränkt sein. Eine
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