In einem für den Steuerpflichtigen sehr unschönen Urteil vom 11. März 2025, IX R 17/24, entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass durch das Verschenken einer Immobilie Spekulationssteuer entstehen kann. Das erstinstanzliche Niedersächsische Finanzgericht sah dies noch anders.
Rechtsanwalt & Steuerberater Tobias Rommelspacher
Gem. § 28 Abs. 3 ErbStG ist es dem Steuerpflichtigen möglich bei Erwerb von Grundbesitz, der zu Wohnzwecken genutzt wird, die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu zehn Jahre zinslos zu stunden, soweit der Erwerber
In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall (BFH-Urteil vom 20.11.2024, Az. II R 38/22) übertrug ein Vater an seine drei Kinder Geschäftsanteile unter Nießbrauchsvorbehalt. Für die Berechnung des Nießbrauchs gibt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr anhand der zu
In einem Urteil vom 31.07.2024, II R 20/22, musste der Bundesfinanzhof (BFH) zur Niedrigverzinsung von Verwandtendarlehen und deren erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen entscheiden. Der dortige Kläger erhielt von seiner Schwester ein Darlehen mit einem Zinssatz von
Die Steuerfreistellung von Erträgen aus PV-Anlagen seit 2022 hat nicht nur positive Auswirkungen. So können ab diesem Zeitpunkt auch keine Ausgaben mehr abgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Mit dieser Problematik musste
Wie der Bundesfinanzhaof (BFH) bereits seit längerem eindeutig entschieden hat, ist eine Kaufpreisaufteilung im Grundstückskaufvertrag in einen Anteil für Grund und Boden sowie Gebäude grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Nach der BFH-Rechtsprechung ist eine
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10.07.2024 – II R 31/21 entschieden, dass Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass
Die Ehefrau eines Erblassers wurde nicht Erbin des Ehemanns, sondern dessen beiden Kinder. Nach dem Tod des Ehemanns hob die Ehefrau einen Betrag von 43.000,00 € vom Gemeinschaftskonto der Eheleute ab. Weiter forderten die Kinder von
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