Nach § 23 Abs. 1a StVO a.F. war die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons beim Führen eines Fahrzeugs verboten, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden musste. In der Praxis
Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor (ein befristetes oder unbefristetes) Arbeitsverhältnis bestanden hat (§ 14 Abs. 2 Satz 2
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 07.02.2019 (Az. 6 AZR 75/18) seine bisherige Rechtsprechung nochmals bestätigt, wonach der Vertrag eines Arbeitnehmers, durch den sein Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), nach den Vorschriften zum „Haustürgeschäft“ nicht
Nach dem bisherigen Teilzeitrecht konnte ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur eine dauerhafte Herabsetzung seiner Arbeitszeit und eine Neuverteilung der verbleibenden Arbeitszeit entsprechend seiner Vorstellungen verlangen. Er konnte also nur dann wieder zum früheren Arbeitszeitdeputat zurückkehren, wenn
Eltern haben gegenüber ihrem Arbeitgeber nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann hierbei auch zwischen dem
Nach dem deutschen Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden; der gesetzliche Urlaubsanspruch ist also für die Dauer des Urlaubsjahres befristet. Eine Übertragung auf das nächste Jahr kommt in der Regel
Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt oder vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien eine solche Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, so wurde bislang davon ausgegangen,
Im allgemeinen Zivilrecht steht einem Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners neben dem Ersatz des durch den Verzug entstehenden konkreten Schadens zusätzlich eine sog. Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu, welche allerdings auf einen
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