Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) können Arbeitsverträge, sofern ein entsprechender sachlicher Grund vorliegt, zeitlich befristet abgeschlossen werden. § 14 Abs. 2 TzBfG ermöglicht sogar den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen, ohne dass ein sachlicher Befristungsgrund vorliegt;
Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stand den Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 IV BUrlG zu, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endete (so zuletzt BAG, Vorlagebeschl.
Mit dem „Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wurde zum 1.4.2003 die sog. Gleitzone eingeführt. Danach wurden Arbeitnehmer, die nur knapp über der Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 € verdienten, bei den Abzügen durch verminderte Beiträge zur
Viele Tarif- und Arbeitsverträge enthalten die ausdrückliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, auf Aufforderung durch den Arbeitgeber Überstunden zu leisten. Kommt es bezüglich deren Bezahlung zum Streit mit dem Arbeitgeber, haben Arbeitnehmer in der Regel nur dann die
Nach § 23 Abs. 1a StVO a.F. war die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons beim Führen eines Fahrzeugs verboten, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden musste. In der Praxis
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor (ein befristetes oder unbefristetes) Arbeitsverhältnis bestanden hat (§ 14 Abs. 2 Satz 2
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 07.02.2019 (Az. 6 AZR 75/18) seine bisherige Rechtsprechung nochmals bestätigt, wonach der Vertrag eines Arbeitnehmers, durch den sein Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), nach den Vorschriften zum „Haustürgeschäft“ nicht
Nach dem bisherigen Teilzeitrecht konnte ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur eine dauerhafte Herabsetzung seiner Arbeitszeit und eine Neuverteilung der verbleibenden Arbeitszeit entsprechend seiner Vorstellungen verlangen. Er konnte also nur dann wieder zum früheren Arbeitszeitdeputat zurückkehren, wenn
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