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Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) können Arbeitsverträge, sofern ein entsprechender sachlicher Grund vorliegt, zeitlich befristet abgeschlossen werden. § 14 Abs. 2 TzBfG ermöglicht sogar den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen, ohne dass ein sachlicher Befristungsgrund vorliegt;
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stand den Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 IV BUrlG zu, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endete (so zuletzt BAG, Vorlagebeschl.
Mit dem „Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wurde zum 1.4.2003 die sog. Gleitzone eingeführt. Danach wurden Arbeitnehmer, die nur knapp über der Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 € verdienten, bei den Abzügen durch verminderte Beiträge zur
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 07.02.2019 (Az. 6 AZR 75/18) seine bisherige Rechtsprechung nochmals bestätigt, wonach der Vertrag eines Arbeitnehmers, durch den sein Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), nach den Vorschriften zum „Haustürgeschäft“ nicht