Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ein unvermeidbarer, nur vorübergehender Arbeitsausfall vorliegt, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht (§ 95 ff SGB III). Auch Ravensburger Unternehmen, die auf Zulieferteile aus China			
										Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß
				Bei einem reparaturwürdigen Unfallschaden steht dem geschädigten Fahrzeughalter (wenigstens derzeit noch) ein Wahlrecht zu, ob er seinen Fahrzeugschaden reparieren lässt oder aber die Reparaturkosten „fiktiv“ auf Gutachtenbasis abgerechnet. Rechnet der Geschädigte nun zunächst auf Gutachtenbasis ab,			
										
				Grundlage für einen höheren Mindestlohn ab 2020 ist eine Regelung im Mindestlohngesetz, welche alle zwei Jahre eine Anpassung vorsieht. Die Veränderung der Lebenshaltungskosten etwa durch erhöhte Verbraucherpreise machen solche Anhebungen erforderlich. Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft			
										
				Die Zulässigkeit einer wiederholten Befristung eines Arbeitsverhältnisses nur für bestimmte Zeiträume im Jahr wurde bislang nach dem Befristungsrecht bemessen, wonach hierfür ein sachlicher Grund für den nur „saisonbedingten“ Beschäftigungsbedarf erforderlich war. So ging die Rechtsprechung davon			
										
				Im Kfz-Handel wird die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Verbraucher regelmäßig auf ein Jahr begrenzt. Gemäß § 476 Abs. 2 BGB ist es nämlich auch beim sog. Verbrauchsgüterkauf zulässig, mit einem Verbraucher eine			
										
				Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist alleine der rechtliche Bestand eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung dafür, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub hat; ob der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, ist hierfür unbeachtlich. Mit dieser Begründung hat das Bundesarbeitsgericht im			
										
				Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) können Arbeitsverträge, sofern ein entsprechender sachlicher Grund vorliegt, zeitlich befristet abgeschlossen werden. § 14 Abs. 2 TzBfG ermöglicht sogar den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen, ohne dass ein sachlicher Befristungsgrund vorliegt;			
										
				Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stand den Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 IV BUrlG zu, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endete (so zuletzt BAG, Vorlagebeschl.			
										
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
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