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Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß

Das in § 23 Abs. 1a StVO geregelte sogenannte „Handyverbot“ hat einen klaren verkehrssicherheitsrechtlichen Zweck: Fahrzeugführer sollen keine elektronischen Geräte bedienen, die ihre Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ablenken können. Die Vorschrift erfasst daher nicht nur klassische Kommunikationsgeräte wie Mobiltelefone,
Eine Vollkaskoversicherung bietet grundsätzlich Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen sowie bei Schäden durch Vandalismus und Fahrerflucht. Sie umfasst darüber hinaus alle Leistungen der Teilkaskoversicherung, wie etwa Schäden durch Diebstahl, Brand, Naturgewalten oder Zusammenstöße mit Tieren. Ziel der
Bei einem Verkehrsunfall trägt grundsätzlich der Geschädigte die Beweislast für den Umfang seines Fahrzeugschadens. Er muss im Streitfall darlegen und nachweisen, dass der Unfall mit dem gegnerischen Fahrzeug an der behaupteten Stelle und zum angegebenen Zeitpunkt
Beim Verkauf eines Fahrzeugs unter Privatleuten ist der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung zulässig und üblich. Dabei gibt es jedoch rechtliche Grenzen, die beachtet werden müssen. So kann sich der Verkäufer nicht auf einen solchen Gewährleistungsausschluss berufen,
Vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist vom Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn der Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall
Mitarbeiter, die ein vom Arbeitgeber gestelltes Dienstfahrzeug auch privat nutzen dürfen, versteuern diesen geldwerten Vorteil in der Regel nach der sogenannten 1%-Regelung, um kein Fahrtenbuch führen zu müssen. Die gesetzliche Regelung einer solchen Pauschalversteuerung (§ 6