Was alles genau zum Hausrat gehört ist im Gesetz nicht definiert. In § 1568b BGB wird vielmehr allgemein von „im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenständen“, für „den gemeinsamen Haushalt angeschaffte Haushaltsgegenstände“ und die „Lebensverhältnisse der Ehegatten“ gesprochen.
Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes
Bis zu welchem Umfang muss ein Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden? Mit dieser spannenden Frage hatte sich der Bundesgerichtshof nun zu beschäftigen (BGH, Beschluss vom 21. November 2017 – VIII ZR 28/17). Im Kern steht hinter diesem Problem
Manchmal muss es auch im Mietrecht schnell gehen, denn bei Beendigung eines Mietverhältnisses greift für manche Ansprüche eine sehr kurze Verjährungsfrist von nur sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses ein. So müssen in der Regel Schäden
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