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Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes

Bis zu welchem Umfang muss ein Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden? Mit dieser spannenden Frage hatte sich der Bundesgerichtshof nun zu beschäftigen (BGH, Beschluss vom 21. November 2017 – VIII ZR 28/17). Im Kern steht hinter diesem Problem