Ein Fahrverbot nach § 25 StVG stellt eine einschneidende Nebenfolge dar, die insbesondere bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen im Straßenverkehr verhängt wird. Typischerweise betrifft dies erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, qualifizierte Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Alkoholverstöße nach § 24a StVG. Der Bußgeldkatalog
26. Februar 2026
Wer seine Räumlichkeiten über Jahre hinweg nutzt, verlässt sich oft darauf, dass die einmal erteilte Baugenehmigung gewissermaßen „ewig“ gilt. Besonders wenn in einem Gebäude über viele Jahre eine bestimmte Nutzung bestand, erscheint es selbstverständlich, jederzeit zu
Mit dieser nicht ungewöhnlichen Fragestellung hatte sich das OLG Frankfurt im Rahmen einer Entscheidung vom 21.03.2025 (Az.: 21 U 7/24) zu befassen. Es lohnt ein vertiefter Blick auf die Problematik: Die Ausgangssituation: Der Bauträger beauftragt den
Neueste Kommentare