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31. Juli 2025

Vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist vom Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn der Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall
Entscheidungen zu der Thematik der unbeliebten und oftmals durch Festsetzungen in neueren Bebauungsplänen bzw. Regelungen der jeweiligen Bauordnungen ausgeschlossenen Schottergärten sind selten. Umso begrüßenswerter ist die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 12.05.2025 (Az.: 8 S 388/25),