Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Suche
Close this search box.

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

23. Dezember 2024

Kinder und Kinder verstorbener Kinder haben grundsätzlich nach ihren Eltern bzw. Großeltern einen erbschaftsteuerlichen Freibetrag von 400.000 €. Kinder der Kinder, also Enkelkinder, jedoch ansonsten nur in Höhe von 200.000 €. Im konkreten Fall wollte eine