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30. August 2024

Bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kann die Bußgeldbehörde oder das Gericht ein Fahrverbot für 1 bis 3 Monate anordnen. Die Notwendigkeit der Verhängung eines Fahrverbots kann allerdings durch den reinen Zeitablauf seit der zu ahndenden Ordnungswidrigkeit