Warum Vermieter bei der Angabe der Wohnungsgröße im Mietvertrag vorsichtig oder jedenfalls sehr genau sein sollten und sich ein Nachrechnen für Mieter lohnen kann, zeigt lehrbuchhaft eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Schlussendlich musste der Vermieter wegen
1. April 2024
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