Das AG Koblenz hat mit Urteil vom 25.01.2024 (142 C 1732/23) die Klage eines Vermieters bereits als unzulässig (nicht nur als unbegründet) abgewiesen, der anhand des gültigen Mietspiegels eine ortsübliche Vergleichsmiete zum einen für die vermietete
18. März 2024
Die Kommunen sind in der Pflicht, zumutbare Unterkünfte für den großen Zustrom an Menschen zu schaffen. Dass dies nicht überall reibungslos abläuft, liegt auf der Hand. Dennoch – oder gerade deswegen – müssen die nachbarschützenden Vorschriften
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