Wird eine vermietete Wohnung zu Wohnungseigentum greift unter Umständen eine Kündigungssperre gemäß § 577 a BGB. Dies gilt in der Regel nicht innerhalb der Familie. Juristen streiten deshalb immer wieder darum, wer alles zur Familie gehört.
1. März 2024
Kategorien
Schlagwörter
Anfechtungsklage
Arbeitsrecht
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigenbedarf
Eigenbedarfskündigung
Eigentümer
Eigentümerversammlung
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Finanzgericht
Immobilie
Isny
Kind
Kindesunterhalt
Kündigung
Mieter
Mieterhöhung
Mietrecht
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reiserecht
Schadensersatz
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urlaub
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Neueste Kommentare