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Rommelspacher Glaser & Partner

9. Februar 2023

Im Grundsatz können sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenstuer geltend gemacht werden. Eine gesetzliche Sonderregelung, § 10b Abs. 1 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes, schließt jedoch u.a. bei Vereinen